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Schiessnachweise für Inhaber einer «Ausnahmebewilligung klein Sportschützen»
Alle Inhaber einer «Ausnahmebewilligung klein Sportschützen» welche die genannte Bewilligung in den letzten 5 Jahren erworben haben, müssen den Nachweis des regelmässigen Schiessens vor Ablauf der 5-jahres Frist erbringen.
Gemäss Art. 13f Abs. 2 der Waffenverordnung ist der Nachweis des regelmässigen sportlichen Schiessens mit dem dafür vorgesehenen Formular zu erbringen, abrufbar unter dem folgenden Link: Formular «Nachweis des regelmässigen sportlichen Schiessens» (Bundesamt für Polizei fedpol).
Weitere Informationen: Nicht vergessen: Nachweis für Sportschützen | Schweizer Schiesssport Verband