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Schützengesellschaft

Dieses Wochenende findet das Feldschiessen statt, weitere Informationen unten bei den Anlässen.

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Schiessnachweise für Inhaber einer “Ausnahmebewilligung klein Sportschützen”

Alle Inhaber einer “Ausnahmebewilligung klein Sportschützen” welche die genannte Bewilligung in den letzten 5 Jahren erworben haben, müssen den Nachweis des regelmässigen Schiessens vor Ablauf der 5-jahres Frist erbringen.

Gemäss Art. 13f Abs. 2 der Waffenverordnung ist der Nachweis des regelmässigen sportlichen Schiessens mit dem dafür vorgesehenen Formular zu erbringen, abrufbar unter dem folgenden Link: Formular «Nachweis des regelmässigen sportlichen Schiessens» (Bundesamt für Polizei fedpol).

Weitere Informationen: Nicht vergessen: Nachweis für Sportschützen | Schweizer Schiesssport Verband